Rechtsprechung
BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Wolters Kluwer
Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer - Satzungsrechtliche Steuerregelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet - Voraussetzung einer zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretenden Sachkompetenz - Komeptenz zur Regelung von ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.11.1998 - 13 L 7153/95
- OVG Niedersachsen, 30.11.1998 - 13 L 7153/95
- BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
In seinem die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer betreffenden Urteil vom 7. Mai 1998 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 98, 106 ff.) nochmals die langjährige Rechtsprechung bestätigt, daß eine auf Art. 105 Abs. 2 a GG in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz eines Landes beruhende satzungsrechtliche Steuerregelung, die Lenkungswirkungen in einem nicht steuerlichen Kompetenzbereich entfaltet, keiner zur Steuergesetzgebungskompetenz hinzutretenden Sachkompetenz bedarf.Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. BVerfGE 55, 274/299; 98, 106/118).
Dem ist zu entnehmen, daß eine Kompetenzüberschreitung des Steuergesetzgebers bereits dann anzunehmen ist, wenn die vom Sachgesetzgeber getroffenen Entscheidungen durch steuerliche Lenkungswirkungen verfälscht werden (BVerfGE 98, 106, 119).
- BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96
Bayerisches Schwangerenhilfegesetz
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Im Urteil vom 27. Oktober 1998 zum Bayerischen Schwangerenhilfeergänzungsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht diese letztlich aus dem Rechtsstaatsprinzip gefolgerte Konzeption nochmals bestätigt (BVerfGE 98, 265/298 ff.). - BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77
Berufsausbildungsabgabe
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. BVerfGE 55, 274/299; 98, 106/118). - BVerwG, 22.03.1994 - 8 NB 3.93
Finanzwesen - Spielautomatensteuer - Aufwandsteuer - Gleichheitssatz - …
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Dazu kann hinsichtlich der Grundsätze zur Besteuerung sog. Gewaltspielautomaten auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. März 1994 BVerwG 8 NB 3.93 (Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 26 = NVwZ 1994, 902 = DVBl 1994, 816) verwiesen werden. - Drs-Bund, 15.01.1990 - BT-Drs 11/6224
Auszug aus BVerwG, 22.12.1999 - 11 C 10.99
Wie sich aus der Unterrichtung durch die Bundesregierung vom 15. Januar 1990 (BTDrucks 11/6224) ergibt, sind die Selbstbeschränkungsvereinbarungen zustande gekommen, nachdem der Deutsche Bundestag im April 1989 die Bundesregierung aufgefordert hatte, zur Vermeidung gesetzlicher Maßnahmen Verhandlungen mit der Automatenwirtschaft mit dem Ziel aufzunehmen, die Überschreitung von in der Spielverordnung genannten Gewinnspielobergrenzen zu vermeiden und die von den Geldspielgeräten ausgehenden Spielanreize zu mindern (deutliche Einschränkung des Münzspeichers, Verhinderung des gleichzeitigen Bespielens von mehr als zwei Geräten, Einrichtung einer Zwangspause bei ununterbrochenem Spiel nach einer Stunde).